Rechtsgebiete
Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen
Versicherungsrecht
Sie kennen das: Da haben Sie extra eine Versicherung abgeschlossen – und wenn man sie braucht, möchte sie nicht bezahlen. Vielfach bestehen unterschiedliche Ansichten darüber, wie weit der vertragliche Versicherungsschutz reicht oder wie hoch die Versicherungsleistung ausfällt. Assekuranzen kämpfen häufig mit harten Bandagen. Deshalb sollten Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, der sich mit Versicherungsvertragsrecht, Sachversicherungsrecht, privater Personenversicherung und Haftpflichtversicherungsrecht bestens auskennt.
Wir finden die richtigen Worte
Wir raten Ihnen: Delegieren Sie nach einem ablehnenden Schreiben der Versicherung die weitere Korrespondenz an einen Rechtsanwalt. Mit der richtigen Wortwahl lassen sich Ansprüche oft bereits außergerichtlich durchsetzen. Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann sorgen wir als Ihr Rechtsbeistand für „Waffengleichheit“ im Prozess. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass die Gegenseite in der Regel über juristisch qualifizierte Vertreter verfügt. Wir setzen uns für Ihr Recht ein – persönlich, vertrauensvoll, kompetent.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen und ist somit Pflicht.
Private Krankenkassen dürfen Kunden ablehnen, gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet jeden Bürger ohne Gesundheitsprüfung zu versichern.
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung kann gekündigt werden, ist jedoch häufig mit Verlust verbunden. Bei einer Kündigung erhalten sie lediglich den Rückkaufwert, welcher in der Regel geringer ist als das, was in die Versicherung als Leistung eingezahlt wurde. Erst bei einer längeren Laufzeit kann sich eine Kündigung lohnen.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die am Eigentum eines Dritten verursacht wurden.
Die private Haftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zu der Kfz Haftpflichtversicherung, keine Pflicht. Sie ist jedoch sinnvoll und wird häufig von Vermietern verlangt.
Widerruf
Ohne Begründung kann ein abgeschlossener Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Anzeigepflicht
Bei einer Anzeigepflicht handelt es sich um die Pflicht gegenüber der Versicherung, gefahrerhöhende Umstände offenzulegen. Diese Pflicht besteht besonders bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Versicherte die Pflicht, vor Abschluss der Versicherung alle ihm bekannte Vorerkrankungen anzugeben.
Risiken, welche erst nach Vertragsschluss entstehen, sind unaufgefordert nachzureichen. Andernfalls hat die Versicherung in der Regel das Recht, die Auszahlung der Versicherungssumme zu verweigern.