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Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Datenschutz

Wir leben in einer Zeit, in der soziale Medien und das Internet zunehmend unser Leben durchdringen. Für das private oder geschäftliche Umfeld muss deshalb grundsätzlich gelten: Daten sind ein sensibles Gut, mit dem man immer sehr sorgsam und überlegt umgehen sollte. Rechtsanwältin Diana Hopt-Bley beschäftigt sich vertieft mit dem Datenschutzrecht im World Wide Web und kennt die zahlreichen Facetten. Mit ihrem fundierten Wissen berät sie bei allen fachspezifischen Fragen und liefert die notwendigen Dokumente für ein gesetzeskonformes Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen. Neben den rechtlichen Aspekten steht die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Fokus. Wir arbeiten auch eng mit Ihrem Datenschutzbeauftragten zusammen.

DSGVO – lieber gleich zu den Experten

Im Jahr 2018 hat die Datenschutzgrundverordnung für große Verunsicherung gesorgt. Auch hier sind wir Ihr kompetenter Partner zum Beispiel in der Abfassung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung oder eines rechtlich sauberen Impressums für Websites, mobile Anwendungen und Profile auf Social Media-Portalen. Selbst bei Newslettern ist absolute Vorsicht geboten – bereits bei der Erfassung der Anmeldedaten.

Unter anderem die Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zeichnen uns als Kanzlei auf dem Gebiet des Datenschutzes aus. Hinzu kommt unsere langjährige praktische Erfahrung mit datenschutzrechtlich relevanten Fällen. Fragen Sie deshalb lieber uns, bevor Sie im Netz gefangen sind.

Anwendungsbereich

Das Gesetz findet Anwendung für jeden, der persönliche Daten erhebt und verarbeitet, außer die Erhebung und das Speichern dieser Daten ist zur privaten oder familiären Verwendung. Somit gilt DSGVO auch für Vereine.

Auskunftsrecht

Die DSGVO stärkt insbesondere die Rechte der Personen, die von einer Datenverarbeitung betroffen sind. Diese haben das Recht zu jedem Zeitpunkt Information über die sie betreffenden Daten zu erhalten und in welcher Weise und zu welchem Zweck diese verwendet werden.

Dadurch sollen die Betroffenen auch die Möglichkeit erhalten, aktiv Einfluss auf die Daten zu nehmen. Insofern darf ein Unternehmen die Offenlegung der gespeicherten Daten gegenüber dem Betroffenen nicht verweigern.

Bußgeld

Die Strafen richten sich nach dem Einzelfall, sollen angemessen aber auch abschreckend sein. Bei schwerwiegenden Verletzungen wie z.B. die Übermittlung der Daten an Dritte in einem Drittland oder an eine internationale Organisation drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder für Unternehmen bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes.

Datenverarbeitung

Die Daten müssen zu einem bestimmten Zweck erhoben werden und dürfen nur in Zusammenhang mit diesem Zweck verwendet werden.

E-Mail-Kontakte

Für E-Mail-Adressen gelten dieselben Bestimmungen wie für andere personenbezogenen Daten. Die E-Mail-Adresse darf zu einem bestimmten Zweck gespeichert und ausschließlich für diesen Zweck benutzt werden. Eine Weitergabe ist nicht zulässig.

Die Verteilung von E-Mail-Adressen als Kontaktliste ist verboten und zustimmungsbedürftig. Stimmt eine Person nicht der Weitergabe der E-Mail-Adresse zu, ist dies zu berücksichtigen.

Personenbezogene Daten

Die Verantwortlichen haben Maßnahmen zu ergreifen, welche die personenbezogenen Daten vor Dritten schützen. Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, hängt vom Umfang der Datenverarbeitung und dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen ab.

Die DSGVO fordert die Verantwortlichen dazu auf, datenschutzfreundliche Techniken zum Schutz einzusetzen und macht dabei konkrete Vorgaben, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewährleistet werden müssen.

Daten müssen gelöscht werden, wenn der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, nicht mehr vorliegt.

Ebenso müssen die Daten gelöscht werden, wenn die Genehmigung zur Datenverarbeitung widerrufen wird und kein anderer gesetzlicher Grund zur Datenspeicherung besteht.

Der Betroffene kann das Löschen seiner Daten fordern, wenn ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt.



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