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Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Straßenverkehrsrecht

Eine kurze Unachtsamkeit im Straßenverkehr – und schon ist es geschehen. Täglich passieren Unfälle, und die Konsequenzen können weitreichend sein. Ob als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln, im Alltag spielt das Straßenverkehrsrecht überall hinein. Damit Sie im Streitfall nicht unter die Räder kommen, sollten Sie für fachkundige Vertretung sorgen. Unser Rechtsanwalt Werner Erbe verfügt über jahrelange Erfahrung im Straßenverkehrsrecht. Er berät Sie fachkundig und vertritt leidenschaftlich Ihre Interessen. Denn nicht immer sind Geschwindigkeitsmessungen korrekt oder die Frage des Verschuldens so eindeutig, dass sie eine Strafe oder ein Bußgeld rechtfertigen.

Bleiben Sie mobil

Das Straßenverkehrsrecht hat viele Facetten: Schadensregulierung nach einem Unfall, Schmerzensgeld, Schuldfrage, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Bußgeld. Nicht selten sind die Auswirkungen gravierend – so stellt etwa ein drohendes Fahrverbot einen weitreichenden Eingriff in Ihre Freiheitsrechte dar. Wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind, kann ein Fahrverbot sogar existenzbedrohend sein. Für viele Berufstätige sind die finanziellen Auswirkungen eines Fahrverbotes oder gar Führerscheinentzugs gravierender als eine Geldstrafe. Mit unserem Know-how finden wir einen Weg, damit eine eventuelle Strafzumessung im Rahmen bleibt – und Sie mobil.

Autoschmuck zur Hochzeit

Grundsätzlich gilt, dass die Warnanlagen des Fahrzeuges nicht zu missbrauchen sind. Daher ist es nicht erlaubt einfach aus einem freudigen Anlass, wie Hochzeiten, zu hupen. Während eines Autokorso gelten nach wie vor die allgemeinen Verkehrsregeln.

Der Autoschmuck muss so angebracht sein, dass er die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge nicht gefährdet. Insbesondere darf der Autoschmuck nicht die Sicht behindern und muss so angebracht sein, dass er nicht herunterfällt. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten, die Beleuchtung und das Kennzeichen dürfen nicht verdeckt werden.

Entzug der Fahrerlaubnis

Der Entzug der Fahrerlaubnis hängt von der Schwere des Vergehens ab. Wird die Fahrerlaubnis entzogen wird eine Sperrfrist erteilt, welche zwischen sechs Monaten und 5 Jahren betragen kann. Nach Ablauf der Sperrfrist darf die Fahrerlaubnis beantragt werden. Durch Nachschulungsmaßnahmen kann die Sperrfrist verkürzt werden.

Die Folgen eines Fahrerlaubnisentzugs in der Probezeit sind abhängig von der Schwere des Vergehens. Bei schwerwiegenderen Vergehen, wie z.B. Alkohol am Steuer, muss ein Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bei weniger schwerwiegenden Vergehen, welche sich allerdings wiederholen, kann auch ein Aufbauseminar angeordnet werden.

Fahrzeugzulassung

Eine Zulassung ist auch über ein Online Portal möglich. Dafür muss ein Personalausweis mit eID vorliegen und der Fahrzeugschein versteckte Sicherheitscodes haben.

Ebenso kann das Auto durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden. Hierzu muss eine Vollmacht ausgefüllt werden und ein gültiger Personalausweis der Person vorliegen auf deren Namen das Auto zugelassen werden soll.

Reifen ohne passendes Profil

Winterreifen, oder Reifen, die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen müssen genutzt werden, wenn Glätte, Eis oder Schnee vorliegen. Dies stellt eine situative Winterreifenpflicht dar. Es gibt keinen festen Zeitraum, in dem Winterreifen zu montieren sind.

Ist die Profiltiefe von 1,6 mm unterschritten sind die Reifen als nicht mehr verkehrstüchtig anzusehen. Als Halter bzw. Fahrer besteht eine Verpflichtung, regelmäßige Kontrollen der Profiltiefe durchzuführen. Bei Verstoß drohen 60 € Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigt das Bußgeld.

Verwarngeld

Die Kosten für das Abschleppen und Verwahren des Autos, sowie die Kosten für das Falschparken (Bußgeld) sind durch den Falschparker zu entrichten.

Ist die Profiltiefe von 1,6 mm unterschritten sind die Reifen als nicht mehr verkehrstüchtig anzusehen. Als Halter bzw. Fahrer besteht eine Verpflichtung, regelmäßige Kontrollen der Profiltiefe durchzuführen. Bei Verstoß drohen 60 € Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigt das Bußgeld.