Rechtsgebiete

Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht

Das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht schützt Ihre kreativen Leistungen ebenso wie Ihre unternehmerischen Leistungen als Gewerbetreibender oder Freiberufler. In unserer globalisierten Welt und den nahezu unbegrenzten Möglichkeiten im Internet kommt es regelmäßig zu Verstößen oder Verletzungen von Gesetzen und guten Sitten. Um faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen, definiert das Wettbewerbsrecht die Grenzen zwischen zulässiger Werbung und verbotenen Methoden bis hin zum unlauteren Wettbewerb. Unsere Rechtsanwältin Diana Hopt-Bley berät Sie umfassend und verständlich über die Ansprüche, die Ihnen im Urheber- und Wettbewerbsrecht zustehen.

Überlegt Handeln

Wie so oft im Leben gibt es auch beim Wettbewerbs- und Urheberrecht zwei Seiten einer Medaille. Sie können betroffen sein, wenn jemand Ihre Schutzrechte verletzt. Dann bietet sich die Option einer Abmahnung, mit der sich gerichtliche Verfahren vermeiden lassen – sie ist jedoch nicht immer die erste Wahl. Andererseits hat sich auf diesem Gebiet eine Abmahn-Industrie entwickelt, die – und das ist die andere Seite der Medaille – mit den Ängsten von Menschen spielt, die eventuell eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Beispielsweise durch das Kopieren von Audio-, Bild- oder Textdaten im Internet. Unser Rat: Gehen Sie auf keinen Fall vorschnell auf die Anweisungen ein. Wir prüfen gezielt Ihren Fall und beraten Sie rechtlich und wirtschaftlich bei einer Abmahnung. So schützen Sie sich vor grundlosen oder maßlos überhöhten Abmahngebühren etwa bei Filesharing oder Streaming.

Druckfehler

Händler, welche versehentlich einen falschen Preis angegeben haben, steht grundsätzlich ein Anfechtungsrecht zu. Dies führt dazu, dass die Willenserklärung als von Anfang an nichtig zu betrachten ist. Ein Anfechtungsgrund besteht, wenn der Händler sich im Irrtum befand oder die Erklärung des Inhalts in dieser Weise nicht abgeben wollte.

Der Vertrag wird allerdings nicht automatisch unwirksam, sondern die Anfechtung muss gegenüber dem Käufer erklärt werden. Die Anfechtungserklärung bedarf dabei keiner besonderen Form, sollte allerdings aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Der Anfechtungsberechtigte muss die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes aussprechen.

Urheberrecht

Durch das Urheberrecht sind materielle und geistige Schöpfungen geschützt. Hierunter fallen insbesondere Musikstücke, Tonaufnahmen, Bildaufnahmen, Theater, Pantomime, sowie wissenschaftliche und technische Darstellungen. Auch Datenbanken können urheberrechtlich geschützt sein.